Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Tätigkeiten, die von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und teilweise von den unteren Vermessungs-
behörden durchgeführt werden.
(Tätigkeitsfeld ÖbVI)
Flurstückzerlegung [mehr]
Flurstücke können in zwei oder mehrere Teilstücke zerlegt werden.
Diese Vermessungen bilden die Grundlage für die Berichtigung bzw. Eintragung der neuen Flurstücke im Grundbuch.
(Flurstücksteilungen für Privatpersonen können seit dem 01.07.2011 nur von ÖbVIs durchgeführt werden. Ab dem 01.01.2014 gilt dies bei Teilungen auch für die Kommunen; VermG §8)
Grenzfeststellungen sind Vermessungen zur Prüfung der Flurstücksgrenzen und deren Abmarkung in der Örtlichkeit auf Übereinstimmung mit ihrem Nachweis im Liegenschaftskataster. Bei der Grenzwiederherstellung werden fehlende Grenzpunkte auf Antrag wiederhergestellt.
Für die Fortführung der amtlichen Liegenschaftskarte müssen alle Gebäude nach ihrer Fertigstellung eingemessen und in das Kataster eingepflegt werden.
(Flyer Gebäudeaufnahme)
Bodenordnungsverfahren werden erforderlich, wenn Grundstücke für die bauliche Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet werden sollen. Hierbei unterscheidet man die gesetzliche Baulandumlegung (Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch) und dem freiwilligen Umlegungsverfahren (privatrechtlich über notarielle Kauf- und Tauschverträge).
Die Straßenschlussvermessung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage (Ortsumgehungen, Radwege, Kreisverkehre, Straßenverbreiterungen etc.). Hierbei werden die Grenzen der durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen neu vermessen bzw. festgestellt.
Erstellung von Gutachten in Verbindung unserer Vermessungsdienstleistungen für Gerichte und Versicherungen.
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